Kostenübernahme

Gesetzlich Versicherte

Psychotherapie zählt zu den Leistungen aller gesetzlichen Krankenkassen. Die Abrechnung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) mit Ihrer Krankenkassenkarte. Sie benötigen keine Überweisung durch Ihren Haus- oder Kinderarzt.

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

Psychotherapeutische Leistungen sind Bestandteil der Basistarife privater Krankenversicherungen sowie üblicherweise auch der Beamtenbeihilfe des Bundes, der Kommunen und der Länder. Ob und in welchem Umfang eine Psychotherapie von Ihrem Versicherer übernommen wird, hängt von dem in Ihrem Versicherungsvetrag vereinbarten Tarif ab. Bitte klären Sie die Einzelheiten vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Versicherung und ggf. zusätzlich mit Ihrer Beihilfestelle ab. Unser Honorar orientiert sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten bzw. Gebührenordnung für Ärzte (GOP/GOÄ).

Selbstzahler

In seltenen Fällen möchten Patientinnen oder Patienten die Kosten der Behandlung aus verschiedenen Gründen selbst tragen (z.B. Stellung einer Diagnose). In diesem Fall orientieren sich unsere Honorare analog zu Privatversicherten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOP/GOÄ).

Ausfallhonorar

Voraussetzung für eine gelingende Psychotherapie ist die regelmäßige Teilnahme an den vereinbarten Sitzungsterminen. Die in der Regel 50-minütigen Termineinheiten werden fest für jede Patientin bzw. jeden Patienten bereitgestellt. Falls Sie oder Ihr Kind einen vereinbarten Termin einmal nicht wahrnehmen können, teilen Sie uns dies bitte bis mindestens 24 Stunden vor Beginn mit. Andernfalls wird pro Einzelsitzung ein Ausfallhonorar privat in Rechnung gestellt.

Honorare für Coaching

Coaching- und Beratungsstunden sind keine Leistungen, die von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen werden. Über die genauen Konditionen informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. Sollten sich im Laufe des Erstgesprächs/Coachings Hinweise auf eine psychische Störung ergeben (z.B. als Ursache oder Folge beruflicher Probleme), kann die Konsultation als Psychotherapie fortgesetzt und somit von der Krankenkasse übernommen werden.

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